Unterstützung im Agrarbüro
Agrardieselantrag:
Jährlich bis 30.09. zu stellen
Agrardieselanträge unter www.zoll.de Stichwort „Agrardiesel“ eingeben.
eAntrag:
Antragszeitraum März bis Mai – Termine nach Vereinbarung
Düngebedarfsermittlung:
Pflicht im Frühjahr vor dem ersten Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen N-Gehalten (organisch oder mineralisch)
(Einfügen der PDF-Datei Frageboden Düngebedarfsermittlung)
Nährstoffvergleich:
Entfällt seit 2022 – aber: Bilanzierung der Düngung des Vorjahres erforderlich!
Stoffstrombilanz:
Ab 2023 für fast alle Betriebe benötigt:
- ab 20 ha oder ab 50 GV
- mehr als 750 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und mehr als 750 kg N mit Wirtschaftsdüngern inkl. Gärresten aufnehmen
- eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb (welcher eine Stoffstrombilanz erstellen muss) im funktionalen Zusammenhang stehen und Wirtschaftsdünger von einem Betrieb beziehen
(Einfügen der PDF-Datei Erfassungsbogen Stoffstrombilanz)