Unterstützung im Agrarbüro

Agrardieselantrag:

Jährlich bis 30.09. zu stellen

Agrardieselanträge unter www.zoll.de Stichwort „Agrardiesel“ eingeben.

eAntrag:

Antragszeitraum März bis Mai – Termine nach Vereinbarung

Düngebedarfsermittlung:

Pflicht im Frühjahr vor dem ersten Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen N-Gehalten (organisch oder mineralisch)
(Einfügen der PDF-Datei Frageboden Düngebedarfsermittlung)

Nährstoffvergleich:

Entfällt seit 2022 – aber: Bilanzierung der Düngung des Vorjahres erforderlich!

Stoffstrombilanz:

Ab 2023 für fast alle Betriebe benötigt:

  • ab 20 ha oder ab 50 GV
  • mehr als 750 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und mehr als 750 kg N mit Wirtschaftsdüngern inkl. Gärresten aufnehmen
  • eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb (welcher eine Stoffstrombilanz erstellen muss) im funktionalen Zusammenhang stehen und Wirtschaftsdünger von einem Betrieb beziehen

(Einfügen der PDF-Datei Erfassungsbogen Stoffstrombilanz)