Unterstützung im Agrarbüro
eAntrag:
Antragszeitraum März bis Mai – Termine nach Vereinbarung
Düngebedarfsermittlung:
Pflicht im Frühjahr vor dem ersten Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen N-Gehalten (organisch oder mineralisch)
Stoffstrombilanz:
Ab 2023 für fast alle Betriebe benötigt:
- ab 20 ha oder ab 50 GV
- mehr als 750 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und mehr als 750 kg N mit Wirtschaftsdüngern inkl. Gärresten aufnehmen
- eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb (welcher eine Stoffstrombilanz erstellen muss) im funktionalen Zusammenhang stehen und Wirtschaftsdünger von einem Betrieb beziehen