Unterstützung im Agrarbüro

eAntrag:

Antragszeitraum März bis Mai – Termine nach Vereinbarung

Düngebedarfsermittlung:

Pflicht im Frühjahr vor dem ersten Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen N-Gehalten (organisch oder mineralisch)

Erfassungsbogen Düngebedarfsermittlung

Stoffstrombilanz:

Ab 2023 für fast alle Betriebe benötigt:

  • ab 20 ha oder ab 50 GV
  • mehr als 750 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und mehr als 750 kg N mit Wirtschaftsdüngern inkl. Gärresten aufnehmen
  • eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb (welcher eine Stoffstrombilanz erstellen muss) im funktionalen Zusammenhang stehen und Wirtschaftsdünger von einem Betrieb beziehen

Erfassungsbogen Stoffstrombilanz